Reparaturbonus neu ab 25.09.2023
Bundesförderung der Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten
Erfolgreicher Reparaturbonus in neuer Form weitergeführt
Aufgrund vereinzelter unseriöser Vorfälle wurde der Ablauf der Reparaturbonusförderung neu organisiert und steht ab 25.9.2023 wieder in vollem Umfang zur Verfügung.
- Neu: Konsument:innen zahlen zuerst den gesamten Rechnungsbetrag und bekommen im Gegenzug den Reparaturbonus überwiesen. Die Abwicklung wird weiterhin von den teilnehmenden Betrieben vorgenommen.
- Der Reparaturbetrieb muss zum 15. jedes Monats die Reparaturboni zur Auszahlung bei der KPC einreichen. Danach erfolgt die Prüfung durch KPC und die Konsument:innen erhalten im darauffolgenden Monat die Überweisung auf das angegebene Konto. In der Regel in 4-6 Wochen.
Die Erfolgsgeschichte in Zahlen
- Bisher wurden mehr als 700.000 Reparaturboni eingelöst.
- Die Topliste der reparierten Geräte lautet: 1. Handy und Smartphone, 2. Geschirrspüler, 3. Waschmaschine, 4. Espresso- und Kaffeemaschine.
- 70 Millionen Euro von 130 Millionen Euro wurden bereits ausbezahlt, d.h. im Zuge der Aktion wurden bisher mehr als 700.000 Reparaturboni abgerechnet und 70 Millionen an Reparaturkosten eingespart.
- Der Reparaturbonus wurde in allen Bundesländern sehr gut angenommen.
- Der Reparaturbonus hat geholfen, Tonnen an unnötigen Elektroschrott zu vermeiden und auch öffentliche Aufmerksamkeit auf die vielen hochkompetenten, überwiegend kleinstrukturierten Reparaturbetriebe im Gewerbe und Handwerk gelenkt.
- „Das Motto‚ Reparieren statt Wegwerfen“ ist in der Öffentlichkeit angekommen.
- Der Reparaturbonus holt die verantwortungsvollen Reparaturbetriebe vor den Vorhang.
Die Corona-Pandemie hat global, aber auch in der EU, zum stärksten Wirtschaftseinbruch seit dem 2. Weltkrieg geführt. Sie ist eine der größten Herausforderungen in gesundheitlicher, gesellschaftlicher und auch ökonomischer Hinsicht. Die Europäische Union hat rasch auf diese Herausforderung reagiert und mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ in der Höhe von 750 Mrd. Euro und der darin enthaltenen Aufbau-und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Volumen von 672,5 Mrd. Euro, davon 312,5 Mrd. Euro an Zuschüssen, ein gemeinsames Finanzierungsinstrument geschaffen, um die Auswirkungen der Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft in den kommenden Jahren abzufedern. Die Aufbau- und Resilienzfazilität beruht auf sechs Säulen:
- Übergang zu einer grünen Wirtschaft
- digitaler Wandel
- intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum und Beschäftigung
- sozialer und territorialer Zusammenhalt
- Gesundheit und Widerstandsfähigkeit
- Strategien für die nächste Generation, Kinder und Jugendliche, einschließlich Bildung und Kompetenzen.
Lesen Sie dazu das offizielle Dokument des Bundesministeriums für Finanzen Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026
Ursprung
Eine nicht zu definierende Anzahl von elektrischen und elektronischen Produkten des Lebens im täglichen Haushaltsumfeld versagt seinen Dienst. Sehr ärgerlich, die Gewährleistung ist abgelaufen und Garantie (eine freiwillige Herstellerleistung) gibt es nicht (mehr). Ein Neues muss her. Abgesehen davon, dass dieser Vorgang nur mit finanziellem Einsatz durchführbar ist, ergeben sich dadurch neue, zunächst ungeahnte Schwierigkeiten.
Schwierigkeiten:
- Besagtes Produkt hat eine gänzlich andere Bedienung – das reicht nicht unbedingt zum Vorteil
- Besagtes Produkt besitzt viele neue Features die keiner benötigt, jedoch hauptsächlich stören
- Das neue Produkt zieht funktionell weite Kreise, für die ursprüngliche Funktion werden jedoch weitere Produkte zur Realisierung benötigt
- Das alte Produkt hatte viele notwendige Funktionen, die gibt es aber nicht mehr ….
Was also bleibt, ist die Reparatur des „corpus delicti“. Wer aber repariert einem das besagte Produkt?
Was wird gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich Reparaturen an Elektro- und elektronischen Geräten, die elektrische Energie durch ein Netzkabel, einen Akku, einer Batterie oder einem Solarmodul beziehen und sich in einem privaten Haushalt in Österreich und ausschließlich im Eigentum des Antragstellers befinden. Des weiteren ist es davon unabhängig, ob diese funktionsbestimmend ist (das gebrochene Zahnrad in einem Staubsauger, die gebrochene Kunststofflade in einem Kühlschrank).
Das Förderausmaß beträgt maximal 50% der Brutto-Reparaturkosten dieser elektrischen und elektronischen Geräten des Haushalts, jedoch maximal 200,00 EUR von Arbeitszeit und Materialkosten, welche in den Förderrichtlinienbestimmungen geschrieben stehen, außerdem ist der Ersatz von Kostenvoranschlägen mit maximal 30,00 EUR brutto begrenzt. Zusätzlich sind Fahrt- oder Versandkosten in Verbindung mit einer Reparatur ebenso förderfähig!
Dezidiert ausgenommen sind Leistungen wie „Service“ oder „Wartung“ von elektrischen oder/und elektronischen Produkten bzw. Baugruppen, gleichgültig, ob es sich um Arbeitszeiten und/oder Materialkosten handelt.
Auch hier gibt es wieder Ausnahmen (siehe Absatz „Wer ist ein berechtigter Professionist”).
Wer kann eine Förderung beantragen?
Förderberechtigt sind alle Privatpersonen, gemeldet in Österreich – ungleich der Frage ihres Alters – und dies im beliebigen Ausmaß für die Dauer von etwa 5 Jahren, wobei die gesamte Förderung von voraussichtlich 26.4.2022 bis 31.12.2026 mit 130 Millionen EUR begrenzt ist. In einer ersten Tranche stehen bis zum Ende 2023 jedenfalls 60 Millionen EUR zur Verfügung.
Wer ist ein berechtigter Professionist?
Zur Reparatur berechtigte Professionisten sind grundsätzlich alle innerhalb des österreichischen Bundesgebietes ansässigen und bei der Wirtschaftskammer Österreich gemeldeten Unternehmen, die jedenfalls Inhaber einer (uneingeschränkten) Gewerbeberechtigung gem. §94 GewO für die
- Kommunikationselektronik (Z.39)
- Mechatronik- für Maschinen- und Fertigungstechnik, für Elektronik, für Büro- und EDV-Systemtechnik, für Elektromaschinenbau und Automatisierung, für Medizingerätetechnik (Z.49)
- Elektrotechnik (Z.16)
- Heizungs- und Lüftungstechnik (Z.31), Kälte- und Klimatechnik (Z.37), Gas- und Sanitärtechnik (Z.25)
- Hörgeräteakustik (Z.34)
- Kraftfahrzeugtechnik (Z.43) – ausschließlich hinsichtlich der Reparatur von Geräten der Mobilität und Navigation (z.B. Autoradios)
- Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger (Z.52)
- Bandagisten und Orthopädietechnik (Z.4)
- Uhrmacher (Z.73)
sind und somit eine entsprechende GISA-Zahl (GewerbeInformationsSystem Austria) haben. Ebenfalls soll für die freien Gewerbe für den Austausch von Standardkomponenten bei Personalcomputern oder der Fahrradtechnik Möglichkeiten zur Teilnahme geschaffen werden. Ob eine tatsächliche Berechtigung besteht, muss einzeln bei jedem Antragsteller individuell geprüft werden, dazu muss man sich kostenfrei einmalig auf der Förderungs-Website der „Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)” unter www.reparaturbonus.at registrieren. Ist der Reparatur-Professionist ein Kommunikationselektroniker, so darf (bzw. soll) er das folgende Logo sichtbar auf beliebigen Flächen, seiner Hompage oder seinem Briefpapier zur Deklaration vor dem Kunden verwenden:
Ziele
Primär, den ökologischen Fingerabdruck nicht zu löschen und daher Geräte versuchen allererst zu reparieren (defekte Bauteile oder Baugruppen zu ersetzen), bevor diese weggeworfen werden, um im Recycling-Kreislauf zu landen.
Sekundär dadurch auch Menschen zu helfen, durch die Reparatur finanzielle Mittel gegenüber Neuanschaffungen einzusparen und dadurch auch zu den oftmals geringen Mittel im Haushaltseinkommen beizutragen.
Tertiär die Wirtschaft im Bereich der Reparaturen zu unterstützen um dadurch auch älteren, erfahrenen Personen Arbeit zu schaffen bzw. zu erhalten und Lehrlingen die Chance auf eine Berufsausbildung zu ermöglichen, damit das Reparaturhandwerk nicht bereits in der nahen Zukunft ausstirbt. Nicht zuletzt soll diese Möglichkeit auch elektrischen und elektronischen Produkten aus vergangener Zeit in Haushalten die Möglichkeit geben noch lange Jahre zu dienen, um dem Gedanken der Retro-Produkte wieder aufleben zu lassen, damit diese nicht in Vergessenheit geraten.
Vorgangsweise für den Professionisten
Um die gesteckten Ziele zu erreichen, muss zunächst einmal auf die Nutzergruppen der Reparaturförderung Augenmerk gelegt werden. Dafür hat das Ministerium die Palette der geförderten Produkte sehr breit aufgestellt.
Hier finden Sie die jeweils gültige Liste des Ministeriums der förderfähigen Produkte (Positiv-Liste der förderungsfähigen Produkte). Es ist nach Gesprächen mit Reparatur-Professionisten davon auszugehen, dass weiterhin die Gruppe der älteren Personen eine namhafte Anzahl derer, die die Förderung in Anspruch nehmen werden, darstellen wird. Um hierfür auch weitere Anreize zu schaffen, ist es notwendig und vernünftig, den geförderten Betrag an sich nicht vom Konsumenten zurück zu holen, sondern diese Aufgabe dem Professionisten zu übertragen. Der Konsument bezahlt daher dem Professionisten lediglich den um die Reparaturförderung verminderten Betrag und holt sich von der Förderstelle die Differenz zum Rechnungsbetrag zurück. Sobald ein Kunde einen Bon bei einem registrierten Reparaturbetrieb einlösen möchte, kann dieser die Gültigkeit des Bons über die Förderungs-Website prüfen. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt voraussichtlich 14-tägig, bedeutet, dass einmal pro Woche die gesammelten Bons vom Reparaturbetrieb eingelöst werden und dieser innerhalb der nächsten 14 Tage den Bonusbetrag auf sein bei der Registrierung angegebenen Konto überwiesen erhält.
Vorgangsweise für den Kunden
Der Kunde beantragt einen Reparaturbon ebenfalls unter www.reparaturbonus.at. Diesen kann er dann entweder digital dem registrierten Professionisten übermitteln oder ihn ausgedruckt übergeben. Die Gültigkeit des Bons beträgt ab dem Zeitpunkt der Beantragung 3 Wochen, er muss daher beim Professionisten innerhalb dieses Zeitraumes eingelöst werden. Wird er nicht innerhalb dieses Zeitraumes eingelöst, verfällt dieser. Verstreicht diese Frist, so kann jederzeit ein neuer Bon beantragt werden. Innerhalb einer gültigen Frist ist jedenfalls die Beantragung eines weiteren Bons nicht möglich. Hintereinander ist die Beantragung von weiteren Reparaturbons für den Kunden unbegrenzt möglich (solange die Fördersumme noch nicht ausgeschöpft ist).
Details zur Abrechnung des Förderbetrages
Folgende Leistungen werden ganz grundsätzlich beim Bundes-Reparaturbonus gefördert, daher dafür der Reparaturbon beim registrierten Professionisten eingelöst werden:
- Arbeitszeit (inkl. Anfahrtskosten)
- Materialkosten
- Versandkosten bei Material und Ersatzteilbestellungen
- Arbeitszeit für die Erstellung des Kostenvoranschlages
Wird jedoch nach der Erstellung eines Kostenvoranschlages die Reparatur beauftragt, so muss diese beim selben Betrieb durchgeführt werden. Werden Kostenvoranschläge und die Reparatur in einem abgerechnet, so können nach wie vor maximal 200,00 EUR brutto als Förderung veranschlagt werden. Wurde der Kostenvoranschlag bereits mit einer eigenen Rechnung beglichen und ein Reparaturbon eingelöst, so können für die Reparatur desselben Gegenstandes nur noch maximal 170,00 EUR brutto bei Vorlage eines weiteren Bons in Abzug gebracht werden.
Für welche Reparaturen gibt es keine Förderung?
Aktuell ist in der „Negativliste” der nichtförderfähigen Produkte und Dienstleistungen zu lesen:
- PKW´s, Hybrid- und Elektroautos
- Geräte, die für die Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energien benötigen (wie Erdgas, Benzin oder Diesel)
- Geräte die elektrische Energie produzieren, jedoch nicht durch elektrischer Energie betrieben werden (wie eine Photovoltaikanlage, ein Gasherd, ein Benzinrasenmäher, ein Notstromaggregat
- Reparaturdienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (wie bei Versicherungen)
- Reparaturen im Rahmen von Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen
Absolut vorstellbar ist es, dass es eine Anpassung der Negativliste während des gesamten Reparaturbonuszeitraumes durch das Ministerium gibt.
Hier finden Sie die jeweils gültige Liste des Ministeriums der NICHT förderfähigen Produkte (Negativ-Liste der förderungsfähigen Produkte)
Soll ich mich anmelden?
Die Antwort auf diese Frage ist eindeutig: Wenn ich ein berechtigter Professionist bin – auch wenn ich selber keine Reparaturen durchführe – UNBEDINGT, JA! Der Synergieeffekt und damit die Verbundenheit mit anderen Betrieben wird enorm sein. Vergessen Sie nicht, sie werden nach der Registrierung als Reparaturbetrieb geführt und von allen Suchenden gesehen! Dies ist eine kostenfreie, daher unbezahlbare Werbung für Ihren Betrieb!
KEL-Starterpaket
Jeder registrierte Kommunikationselektroniker erhält von uns ein Starterpaket. Dies beinhaltet u.a. Reparaturbonus – Aufkleber zur freien Verwendung. Kleben Sie diesen auf Ihre Schaufensterscheibe, auf die Eingangstüre, auf Ihre Fahrzeuge oder auch für die Kunden sichtbar im Inneren des Geschäftslokales, um ganz klar zu signalisieren, dass Sie ein berechtigter Reparaturbonus-Betrieb sind.
Liste der Ersatzteillieferanten
Eine sicherlich sehr große Problematik stellt die Verfügbarkeit von einzelnen Ersatzteilen und Baugruppen für die Reparatur diverser Produkte dar. Gleichsam darf dies als Voraussetzung für den Erfolg des Reparaturbonus angenommen werden, damit Produkte überhaupt repariert werden können. Es fanden dazu von verschiedenen Seiten bereits Gespräche mit der Industrie statt, in denen ganz klar kommuniziert wurde, dass die Notwendigkeit der zur Verfügungstellung derartiger Ersatzteile für die Reparaturen sicherzustellen ist!
Aktuell haben bereits im Jahr 2021 folgende Unternehmen die Zusammenarbeit mit den österreichischen Kommunikationselektronikern zugesichert:
– Baytronic, Asten, OÖ – www.baytronic.at
– EBS, Linz, OÖ – www.webshop.ebs-co.at
– ELBE, Linz, OÖ – www.elbe.co.at
– ESPO, Innsbruck, T – www.espo-electronic.com
– Fragna, Linz, OÖ – www.fragner.at/ersatzteile
– FSMS, Leonding, OÖ – www.fsms.at
– Hönegger, Linz, OÖ – www.repair.me/elektro_elektrogeraete_hoenegger.shtml
– Langwallner, S – www.langwallner.at
– LG, W – www.lg.com/at/service
– Neussl, Linz, OÖ – www.neussl.com
– Panasonic, Enns, OÖ – www.industrial.panasonic.com/ww/electronic-materials/location
– Rexel Austria, Linz, OÖ – www.rexel.at
– Schuhmann, Linz, OÖ – www.schuhmann.at
– Stefani, Traun, OÖ – www.stefani.shop
– TC-Painer Elektronic H, Linz, OÖ – www.ledstudio.at
Wenn Sie als Industriepartner Interesse haben in die obige Liste aufgenommen zu werden, so schreiben Sie ein Mail mit folgenden Daten
- Name des Unternehmens
- Standort,
- URL,
- Erreichbarkeit an welchen Wochentagen von / bis,
- Telefonnummer,
- Ansprechpartner,
- Welche Ersatzteile bieten Sie an
an reparaturbonus@kel.at. Sollten Sie mehrere Standorte haben, so schreiben Sie für jeden Standort ein eigenes Mail!
Kollegen der Kommunikationselektronik!
Wir, Eure Vertreter in der Bundesinnung, haben die ehrenvolle Aufgabe erhalten, uns um die Details rund um den Reparaturbonus zu kümmern. Dies tun wir mit Leidenschaft, Zuversicht und dem Wissen um Eure großartigen Fähigkeiten im breitgefächerten Zweig der Kommunikationselektronik.
Nur mit Eurer Hilfe wird es ein Erfolg der in die Geschichte eingehen wird.
Gemeinsam sind wir stark und werden unser traditionsreiches Handwerk bekannt machen!